Bekanntmachungen

Regionalbudget 2027

Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 € nicht übersteigen. Förderfähig sind im Rahmen des Regionalbudgets, vielgestaltige Kleinprojekte z.B. zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements oder zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung. Projekte, die u. a. dem (baulichen) Unterhalt (z.B. Austausch Fliesenspiegel) oder dem laufenden Betrieb (z.B. Mähroboter) dienen, sowie Eigenleistungen (Arbeitsstunden) sind nicht förderfähig.

Es empfiehlt sich, der Förderanfrage eine aussagekräftige Projektbeschreibung, Angebote, Gestaltungsskizzen und eine Erläuterung zur Art der Beteiligung (Ehrenamt, Firmen, kommunal) beizulegen. Anhand dieser Unterlagen kann das Entscheidungsgremium ein qualifiziertes Votum abgeben. Auswahlkriterien sichern dabei die Umsetzung unseres Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes ab. 

Die Zuwendung für ein Kleinprojekt wird als Zuschuss nach Projektabschluss gewährt. Die tatsächlich entstandenen Ausgaben (i.d.R. Bruttokosten abzüglich Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, mindestens mit 500 €, maximal jedoch mit 10.000 € und unter Berücksichtigung der Regelungen im privatrechtlichen Fördervertrag. 

Die Einreichung schriftlicher Förderanfragen ist bis 30.11.2026 möglich. Das Entscheidungsgremium tagt und entscheidet voraussichtlich im Januar 2027 über die Förderfähigkeit. Der Umsetzungsbeginn wird regelmäßig ab Februar 2027 möglich sein. Das Projekt inklusive aller Rechnungszahlungen muss bis 20.09.2027 fertiggestellt und vollständig abgerechnet sein. 

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter streutalallianz.de/regionalbudget

Ansprechpartner bei Projektideen oder Fragen: 

Johannes Föhr (Umsetzungsbegleitung der Streutalallianz), Hauptstr. 4, 97638 Mellrichstadt; Tel. 09776/608-99; E-Mail: info@streutalallianz.de

Öffentliche Bekanntmachung zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

Bekanntmachung als Download

Bekanntmachung

Entschädigungssatzung für den Zweckverband zur Abwasserbeseitigung "Streu-Saale"

Die Satzung liegt
in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Heustreu,
Wetterstraße 4, 97616 Heustreu
innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit.

 

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Grundsteuer in Bayern

Anzeige von Änderungen - Informationen des Landesamt für Steuern

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Information über das FFH-Lebensraumtypenmonitoring von 2026 bis 2028

Art. 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den Erhaltungszustand der besonders schutzwürdigen Le-bensräume, Tier- und Pflanzenarten (nach Anhang I bzw. II und IV der FFH-RL) von gemeinschaftlichem Interesse zu überwachen (Monitoring). Gemäß Art. 17 der FFH-RL erstellen die Mitgliedstaaten alle sechs Jahre einen Bericht, der die wichtigsten Ergebnisse dieses Monitorings integriert. Die Europäische Kommission bewertet auf der Grundlage dieser Berichte die Fortschritte bei der Verwirklichung in der FFH-RL genannter Ziele.

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Schuljahr 2026/2027

Mittagsbetreuung an der Malbach-Grundschule Mellrichstadt

Der Schulverband Grundschule Mellrichstadt bietet an der Malbach-Grundschule für das Schuljahr 2026/2027 wieder eine Mittagsbetreuung an.

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Wasser Härtegrad im VG Bereich

Vollzug der Trinkwasserverordnung für den Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt.

 

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Winterliches Räumen auf öffentlichen Wegen, Straßen und Gehbahnen

Die Jahreszeit gibt Anlass, unsere Bürger im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt nochmals darauf hinzuweisen.

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Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde einzulegen. Dieser Widerspruch gilt bis zum Widerruf.

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Geänderte Verfahrensvorschriften für Baugenehmigungen zum 01.01.2025

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Bauanträge und baurechtliche Vorbescheidsanträge direkt beim Landratsamt Rhön-Grabfeld und nicht wie bisher über die Gemeinde eingereicht werden. Hintergrund ist eine Änderung in der Bayerischen Bauordnung und die Aufnahme des Landratsamtes Rhön-Grabfeld in die Digitale Bauantragsverordnung.

Ab diesem Zeitpunkt können die Anträge auch digital mit einem elektronischen Nutzerkonto über das BayernPortal gestellt werden. Hierfür hat das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr einen Online-Assistenten eingerichtet.

Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit, beim Landratsamt Rhön-Grabfeld Anträge in Papierform einzureichen. Anträge auf Genehmigungsfreistellung in Papierform müssen allerdings wie bisher bei den Gemeinden vorgelegt werden, weil die Gemeinde entscheidet, ob am Landratsamt ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

Die beim Landratsamt eingegangenen Papierunterlagen werden erfasst und geprüft. Anschließend wird die Standortgemeinde umgehend über die Antragstellung informiert und aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben sowie über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu entscheiden. Die Gemeinden sind somit wie bisher in den Entscheidungsprozess eingebunden.

Das Landratsamt kann parallel mit der Antragsbearbeitung beginnen und die erforderlichen Fachstellen beteiligen. Hierdurch soll sich die Bearbeitungszeit verkürzen.

Bauberatungen erfolgen wie bisher sowohl beim Landratsamt als auch bei den Gemeinden.

Die Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer papierlosen und effizienten Verwaltung.

Bauantragtabelle

Bekanntmachung

Zur vorläufigen Sicherung des vom Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen ermittelten Überschwemmungsgebiets an der Streu (Gew. II. Ordnung) von Flusskilometer 0,760 bis 19,170 auf dem Gebiet der Gemarkungen Stockheim, Mellrichstadt, Oberstreu, Mittelstreu, Unsleben und Heustreu.

Gesamte Bekanntmachung hier lesen

Die entsprechenden Pläne können Sie hier abrufen

Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

Öffentliche Bekanntmachung zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren