Bekanntmachungen

Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde einzulegen. Dieser Widerspruch gilt bis zum Widerruf.

Hier gelangen Sie zur vollständigen Bekanntmachung

Vollzug der Wassergesetze

Vollzug der Wassergesetze;

Wasserversorgung des Wasserzweckverbandes (WZV) „Mellrichstädter Gruppe“;

Neufestsetzung des Trinkwasserschutzgebietes in den Gemarkungen Mellrichstadt, Oberstreu, Mittelstreu, Stockheim und Ostheim v.d.Rhön für die sog. „Mittelstreuer Quellen“, Fl. Nr. 1068/0 in der Gemarkung Mittelstreu 

Bekanntmachung für Mellrichstadt
Bekanntmachung für Oberstreu
Bekanntmachung für Stockheim

Geänderte Verfahrensvorschriften für Baugenehmigungen zum 01.01.2025

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Bauanträge und baurechtliche Vorbescheidsanträge direkt beim Landratsamt Rhön-Grabfeld und nicht wie bisher über die Gemeinde eingereicht werden. Hintergrund ist eine Änderung in der Bayerischen Bauordnung und die Aufnahme des Landratsamtes Rhön-Grabfeld in die Digitale Bauantragsverordnung.

Ab diesem Zeitpunkt können die Anträge auch digital mit einem elektronischen Nutzerkonto über das BayernPortal gestellt werden. Hierfür hat das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr einen Online-Assistenten eingerichtet.

Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit, beim Landratsamt Rhön-Grabfeld Anträge in Papierform einzureichen. Anträge auf Genehmigungsfreistellung in Papierform müssen allerdings wie bisher bei den Gemeinden vorgelegt werden, weil die Gemeinde entscheidet, ob am Landratsamt ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

Die beim Landratsamt eingegangenen Papierunterlagen werden erfasst und geprüft. Anschließend wird die Standortgemeinde umgehend über die Antragstellung informiert und aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben sowie über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu entscheiden. Die Gemeinden sind somit wie bisher in den Entscheidungsprozess eingebunden.

Das Landratsamt kann parallel mit der Antragsbearbeitung beginnen und die erforderlichen Fachstellen beteiligen. Hierdurch soll sich die Bearbeitungszeit verkürzen.

Bauberatungen erfolgen wie bisher sowohl beim Landratsamt als auch bei den Gemeinden.

Die Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer papierlosen und effizienten Verwaltung.

Bauantragtabelle

Bekanntmachung

Zur vorläufigen Sicherung des vom Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen ermittelten Überschwemmungsgebiets an der Streu (Gew. II. Ordnung) von Flusskilometer 0,760 bis 19,170 auf dem Gebiet der Gemarkungen Stockheim, Mellrichstadt, Oberstreu, Mittelstreu, Unsleben und Heustreu.

Gesamte Bekanntmachung hier lesen

Die entsprechenden Pläne können Sie hier abrufen

Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

Öffentliche Bekanntmachung zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren

Wasser Härtegrad im VG Bereich

Vollzug der Trinkwasserverordnung für den Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt.

Hier geht's zur vollständigen Bekannmachung