Abschaffung Kinderreisepass
Die Passbehörde der Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt informiert darüber, dass die Bundesregierung die Abschaffung des Kinderreisepasses zum 31. Dezember 2023 beschlossen hat.
Hintergrund hierfür ist eine einheitliche Lösung aller deutscher Passdokumente.
Ab dem 01. Januar 2024 können Eltern für ihre Kinder daher ausschließlich einen normalen elektronischen Reisepass oder einen Personalausweis beantragen.
Für den Reisepass fällt eine Gebühr in Höhe von 37,50 € an.
Für den Personalausweis ist eine Gebühr in Höhe von 22,80 € zu entrichten.
Beide Dokumente sind 6 Jahre gültig.
Kinderreisepässe, die bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt werden, behalten ihre Gültigkeit von einem Jahr.
Eltern haben daher die Möglichkeit, noch bis Ende des Jahres einen Kinderreisepass für ihr Kind beantragen und ausstellen zu lassen.
Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.auswaertiges-amt.de
Das Auswärtige Amt empfiehlt außerdem, dass Sie sich darüber hinaus bei Reisen ins Ausland bei den Behörden und Botschaften Ihres Reiselandes über die aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen erkundigen.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass ein deutsches Passdokument nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 PassG bzw. § 28 Abs. 1 Nr. 1 PAuswG ungültig ist, wenn die Identität anhand des Lichtbildes nicht mehr feststellbar ist.
Folge dessen kann ein Passdokument vor Ablauf der Gültigkeit deswegen ungültig werden.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html;jsessionid=A489678D680A51F3181F3EF0DF1F72BA.1_cid504#doc16125526bodyText2
Für Rückfragen steht Ihnen das Bürgeramt unter der Telefonnummer 09776/608-0 gerne zur Verfügung.