Verlustanzeige | Fundsache
Geldbeutel, Schlüssel, Schmuck oder Rucksack – etwas zu verlieren, das einem wichtig ist, ist nicht schön.
Hier haben wir einige wichtige Informationen für Sie rund um Fundsachen und unser Fundbüro bereitgestellt.
So gehts
Für abhandengekommen Gegenstände können Sie direkt eine Online-Verlustmeldung ausfüllen.
Dort beschreiben Sie Ihren verlorenen Gegenstand möglichst genau und wir informieren Sie per E-Mail wenn ein Treffer vorliegt.
Ihr Suchauftrag kann auf Wunsch mehrere Wochen aktiv bleiben und erfasst somit auch Fundsachen, die erst später abgegeben werden.
Sollten Ihre Fundsache dann bei uns abgegeben werden, melden wir uns bei Ihnen.
Massenfundsachen (dazu zählen Schirme, Handschuhe, Mützen, Schals) werden nicht elektronisch gepflegt.
Nach diesen Gegenständen können Sie ausschließlich im Fundbüro nachfragen.
Kontakt
Adresse
VG Mellrichstadt
Fundbüro
Hauptstraße 4
97638 Mellrichstadt
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag
08.00 Uhr – 17.00 Uhr
Mittwoch und Freitag
08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Die wichtigsten Fragen & Antworten zum Thema Fundbüro
Wie können Sie Ihr Eigentum zurückerlangen, wenn Sie es nicht persönlich abholen können?
Sie können natürlich eine andere Person mit der Abholung bevollmächtigen, bringen Sie hierzu einfach eine unterschriebene Vollmacht mit.
Einen Versand von Fundsachen bieten wir nicht an.
Wie lange werden Fundsachen aufbewahrt und was passiert danach?
Fundsachen werden maximal 6 Monate im Fundbüro der VG Mellrichstadt aufbewahrt.
Nach dem Ende der Aufbewahrungsfrist werden die Sachen vernichtet oder an den Finder ausgehändigt.
Was passiert mit Ausweisen / Personaldokumenten nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist?
Diese werden an die ausstellenden Behörden zurückgesandt.
Was passiert mit aufgefundenen EC- oder Kreditkarten, PAYBACK-Karten, Mitgliederausweisen etc. nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist?
Diese werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist datenschutzkonform vernichtet.
Wie kann ich mein Eigentum an einem Schlüssel nachweisen und was passiert mit Schlüsseln nach der Aufbewahrungsfrist?
Der Abgleich kann durch einen Zweitschlüssel erfolgen oder durch eventuell vorhandene Seriennummern.
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden Schlüssel vernichtet.
Welche Fundsachen werden nicht aufgehoben?
Dinge die offensichtlich weggeworfen wurden z.B. Autobatterien, offene Farben oder Sperrmüll.
Verderbliche Lebensmittel, da es keine Möglichkeit gibt, diese gesondert aufzubewahren.
Stark verschmutzte und übelriechende Gegenstände.