1. Zuständigkeitsbereich unseres Standesamtes
Folgende Gemeinden zählen zu unserem Standesamtsbezirk:
• Mellrichstadt mit den Stadtteilen Bahra, Eußenhausen, Frickenhausen,
Mühlfeld, Sondheim/Gr. und Roßrieth
• Bastheim mit den Ortsteilen Braidbach, Geckenau, Reyersbach, Rödles,
Unterwaldbehrungen, Wechterswinkel
• Hendungen mit dem Ortsteil Rappershausen
• Oberstreu mit dem Ortsteil Mittelstreu
• Stockheim
2. Aufgaben
Im Standesamt Mellrichstadt können u.a. folgende personenstandsrechtliche Angelegenheiten erledigt werden:
• Geburten
• Eheschließungen
• Sterbefälle
• Kirchenaustritte
• Namenserklärungen
• Vaterschaftsanerkennungen
• Ausstellung von Urkunden
• Ehefähigkeitszeugnissen
• Nachbeurkundung von ausländischen Personenstandsfällen
3. Anforderung von Urkunden und Bescheinigungen
Personenstandsurkunden erhalten Sie vom Standesamt Mellrichstadt, wenn der Ereignisort (Geburts-, Sterbe-, Eheschließungsort) in unserem Zuständigkeitsbereich (siehe oben) liegt.
Bescheinigungen über Namensänderung, Kirchenaustritt etc. erhalten sie bei uns, sofern die Erklärung hier beurkundet wurde.
Folgende Dokumente können ausgestellt werden:
• Geburtsurkunde, Eheurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde,
Sterbeurkunde (je 12,00 €)
• Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, Eheregister,
Lebenspartnerschaftsregister, Sterberegister (je 12,00 €)
• Internationale Geburtsurkunde, Eheurkunde,
Lebenspartnerschaftsurkunde, Sterbeurkunde (je 12,00 €)
• Bescheinigungen, z.B. über Namensänderungen (12,00 €)
• Auskunft aus dem Register, z.B. über die Geburtszeit (12,00 €)
• Auskunft aus den Sammelakten (15,00 €)
Die Anforderung von Urkunden kann
• telefonisch über die unten angegebenen Telefonnummern,
• per E-Mail an standesamt@vg-mellrichstadt.de,
• durch persönliche Vorsprache im Standesamt oder
• online über die Homepage
jeweils unter Angabe der erforderlichen Daten (Name, Anschrift, Art der gewünschten Urkunde/Verwendungszweck sowie Geburts-/Ehe-/Sterbedaten) erfolgen.
Zahlung der Gebühr
• per Überweisung auf folgendes Konto:
Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt Sparkasse Bad Neustadt a.d.Saale IBAN: DE28 7935 3090 0000 1715 87 BIC: BYLADEM1NES Verwendungszweck: „Urkunde [Ihr Name]“
• bei Abholung im Standesamt in bar oder Kartenzahlung
• über die Homepage per PayPal.
Versand
Bei nichtpersönlicher Abholung erfolgt der Versand an Ihre Meldeadresse nach Eingang der Gebühren.
4. Kirchenaustritt
Zuständig ist das Standesamt des Wohnortes.
Der Austritt kann nur durch persönliche Erklärung vor Ort beurkundet werden.
Schriftliche Erklärungen können nur in öffentlich beglaubigter Form
(d.h. Beglaubigung durch einen Notar) entgegengenommen werden.
Elektronische Erklärungen per E-Mail sind nicht möglich.
Bei persönlicher Erklärung ist die Vorlage eines Personalausweises oder eines Reisepasses erforderlich.
Die Kosten belaufen sich auf 35,00 € Verwaltungsgebühr inkl. Bescheinigung und müssen vor Ort bar oder per Kartenzahlung bezahlt werden.
5. Eheschließungen in unserem Standesamtsbezirk
Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt generell beim Wohnsitzstandesamt.
Hierfür erkundigen sie sich bitte bei uns, welche Dokumente und Urkunden vorzulegen sind.
Wenn sie außerhalb unseres Zuständigkeitsbereiches wohnen und hier die Ehe schließen möchten, so ist das Wohnsitzstandesamt und unser Standesamt zu kontaktieren.
Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem Eheschließungstermin durch persönliche Vorsprache beider Verlobter erfolgen. Hierfür ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
Die Reservierung eines Eheschließungstermins vor Anmeldung der Eheschließung ist bereits telefonisch für das Folgejahr möglich.
Trauorte
Eheschließungen können nur an Orten stattfinden, die zur Vornahme von Trauungen eigens gewidmet sind.
In unserem Standesamtsbezirk stehen folgende Trauorte zur Verfügung:
Trauzimmer im Bürgerhaus Mellrichstadt, Marktplatz 2
• 16 Sitzplätze, barrierefrei
• Möglichkeit zur Besichtigung zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Büros vom Verein Aktives Mellrichstadt

Trauzimmer in der Kreisgalerie Mellrichstadt, Hauptstraße 5
• 26 Sitzplätze, nicht barrierefrei
• Möglichkeit der Bewirtung durch das Café „Chrischa´s Café“
Trauzimmer im Schloss Wolzogen, ST Mühlfeld, Berkacher Straße 17
• ca. 50 Sitzplätze, nicht barrierefrei
• Möglichkeit der Besichtigung:
zu den Öffnungszeiten des Museums von März bis einschl. November, jeden 1. und 3. Sonntag von 14.00 – 17.00 Uhr

Trauzimmer im Rathaus Hendungen
Festsaal im Kleintierzüchterheim (Hirtenbergstraße 9)
Trauzimmer im Rathaus Rappershausen
Trauzimmer im „neuen“ Rathaus (Bogenstraße 6)
• 50 Sitzplätze, nicht barrierefrei
Trauzimmer im „alten“ Rathaus (Bogenstraße 1)
• 50 Sitzplätze, nicht barrierefrei
Trauzimmer im Rathaus Mittelstreu
- in der Pflasterhalle
• 30 Sitzplätze, barrierefrei
- im Trauzimmer
• 20 Sitzplätze, nicht barrierefrei
Trauzimmer im Rathaus Stockheim (Centstube), Am Tanzberg 10
• 20 Sitzplätze + Brautpaar, nicht barrierefrei

Trauzimmer im Rathaus Bastheim, Obergasse 10
• nicht barrierefrei
• 18 Plätze am Tisch + 20 im Besucherbereich


• barrierefrei
• Anfragen unter Kulturagentur des Landkreises Rhön-Grabfeld, Tel. 09771/94674
Termine:
In Mellrichstadt:
zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Standesamtes
samstags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Terminvereinbarung mit dem Standesamt frühestens ein Jahr vor dem geplanten Termin.
In den zu unserem Standesamtsbezirk gehörenden Gemeinden: durch den Bürgermeister der jeweiligen Gemeinde
in den dort gewidmeten Räumen nach individueller Terminabsprache direkt mit dem betreffenden Bürgermeister.
An Sonn- und Feiertagen finden keine Trauungen statt.
Trausamstage monatlich auf Anfrage
6. Sterbefall
Was ist zu tun bei einem Sterbefall?
• Anzeige an das zuständige Standesamt innerhalb von drei Tagen
• Person ist in einem Pflegeheim verstorben, schriftliche Anzeige durch die Einrichtung
• Person ist zuhause oder an einem anderen Ort verstorben, Anzeige durch Bestatter oder mündliche Anzeige durch Angehörige
• In der Regel kümmert sich das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen um die notwendigen Erledigungen auf dem Standesamt
Welche Unterlagen werden benötigt?
• Todesbescheinigung (vertraulicher und nicht vertraulicher Teil)
• Personalausweis oder Meldebescheinigung der verstorbenen Person
• abhängig vom Familienstand des Verstorbenen
ledig: Geburtsurkunde
verheiratet: Eheurkunde bzw. beglaubigte Abschrift Eheregister
verwitwet: Eheurkunde bzw. beglaubigte Abschrift Eheregister, Sterbeurkunde des Ehegatten
geschieden: Eheurkunde bzw. beglaubigte Abschrift Eheregister, Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
War die verstorbene Person ausländischer Staatsangehörigkeit oder im Ausland geboren, bitten wir um kurze Rücksprache bezüglich der erforderlichen Urkunden
Ansprechpartner:
Juliane Hergenhan
Standesamtsleitung
Tel. 09776/608-20
Juliane.hergenhan(at)vg-mellrichstadt.de
Ramona Nöth
Tel. 09776/608-28
Ramona.noeth(at)vg-mellrichstadt.de
Katja Pörtner
Tel. 09776/608-21
Katja.poertner(at)vg-mellrichstadt.de
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag: 08.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch, Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 – 17.30 Uhr
Mail: standesamt[at]vg-mellrichstadt.de